Allgemeine Geschäftsbedingungen | GSS - Plaats in 1/10de van de tijd een verloren randbekisting en veiligheidsleuning

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Definitionen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Rechnungen von GSS NV (im Folgenden als „G.S.S.“ bezeichnet) mit Sitz in Voortbeemden 2, 2400 Mol, RJP Antwerpen, Abteilung Turnhout, mit der Unternehmensnummer 0817.452.751, sowie für alle Verträge zwischen GSS und seinem Kunden (im Folgenden als „Käufer“ bezeichnet).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben stets Vorrang vor den etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten, es sei denn, G.S.S. hat die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

1.3 Der Käufer erklärt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und dadurch gebunden zu sein.

2. Angebote, Bestellung und Annahme

2.1 Jedes Angebot und jede Bestellung ist immer unverbindlich und bindet G.S.S. nicht als solche. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn G.S.S. die Bestellung des Käufers bestätigt hat.

2.2 Alle Produktinformationen dienen nur zu Informationszwecken. Etwaige mündliche Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von Mitarbeitern von G.S.S. oder im Namen von G.S.S. von Vertretern gemacht werden, binden G.S.S. nur, wenn sie von G.S.S. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

3. Lieferung

3.1 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die im Angebot angegebenen Liefer- oder Ausführungsfristen rein indikativ. G.S.S. haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einer Lieferverzögerung oder einer fehlenden Lieferung ergeben, die auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von G.S.S. liegt. Im Falle einer Verzögerung, die durch einen Umstand außerhalb der Kontrolle von G.S.S. verursacht wird, behält sich G.S.S. das Recht vor, die Bestellung zu stornieren oder den Versand der Bestellung innerhalb einer angemessenen Frist erneut einzuplanen.

3.2 Der Käufer ist verpflichtet, die von G.S.S. gelieferten Waren zum vereinbarten Zeitpunkt in Empfang zu nehmen und den erforderlichen Raum zur Verfügung zu stellen, damit die Waren geliefert werden können. Zum Zeitpunkt der Lieferung muss der Käufer den Lieferschein als Empfangsbestätigung zeichnen.

3.3 Grundsätzlich berechtigt eine Lieferverzögerung nicht zur Stornierung einer Bestellung oder zur Forderung von Schadenersatz. Bei ungewöhnlichen Lieferverzögerungen hat der Käufer das Recht, den Kauf per Einschreiben und ohne gerichtliche Intervention aufzuheben, sofern G.S.S. innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen, nachdem G.S.S. vom Käufer per Einschreiben darüber in Kenntnis gesetzt wurde, noch nicht geliefert hat. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf jeden anderen möglichen Rechtsbehelf, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf die Gewährung von Schadenersatz, gleich welcher Art.

3.4 G.S.S. behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teillieferungen von Waren durchzuführen und diese Lieferungen separat in Rechnung zu stellen. G.S.S. behält sich das Recht vor, den Versand von Waren im Transit zu beenden oder zu unterbrechen und die Lieferungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn der Käufer eine Zahlung an G.S.S. nicht spätestens bis zum Fälligkeitsdatum geleistet hat oder der Käufer auf andere Weise seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Falle einer solchen Verzögerung ist der Käufer weder berechtigt, die Lieferung abzulehnen, noch wird er von irgendeiner Verpflichtung befreit. Wenn die Verzögerung auf den Käufer zurückzuführen ist, hat G.S.S. das Recht, die Waren auf Risiko und Kosten und auf Rechnung des Käufers einzulagern.

3.5 Nicht erledigte Bestellungen können nur mit schriftlicher Zustimmung von G.S.S. und gegen Zahlung der Stornokosten in Höhe von 30 % des Angebotswertes storniert werden, wobei G.S.S. sich das Recht vorbehält, zusätzlich die gesamte Erstattung des bewiesenen Schadens zu fordern. Nicht erledigte Bestellungen können nur mit schriftlicher Zustimmung von G.S.S. und nach Einigung der Parteien über eine angemessene Anpassung des Kaufpreises geändert werden. Der Käufer erhält keine Gutschrift für Waren, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von G.S.S. zurückgeschickt wurden.

4 Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1 Soweit die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart haben, bleiben die im Angebot genannten Preise fünfzehn (15) Tage ab dem Tag des Angebots gültig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Alle Preise unterliegen möglichen Anpassungen aufgrund von Spezifikationen, Mengen, Rohstoffen, Spezialverpackungen, Produktionskosten, Versandmodalitäten, Wechselkursen oder anderen Bedingungen, die nicht Teil des ursprünglichen Preisangebots sind. Diese Preisanpassungen werden dem Käufer im Vorwege mitgeteilt.

4.2 Alle Bankgebühren und Transferkosten gehen zu Lasten des Käufers. Er muss diese Kosten bei seinen Zahlungen berücksichtigen. Zahlungen müssen in EURO erfolgen.

4.3 Wird eine Anzahlung angerechnet, ist der Käufer verpflichtet, die betreffende Rechnung spätestens drei Tage vor dem angegebenen Lieferdatum zu begleichen. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, muss der Käufer den Saldo der Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum begleichen.

4.4 Der Käufer muss G.S.S. innerhalb von acht (8) Kalendertagen schriftlich und vollständig begründet per Einschreiben über etwaige Einwände gegen die Rechnungen informieren. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Rechnung vom Käufer akzeptiert wurde. Keine Beschwerde berechtigt den Käufer dazu, die Zahlung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu verschieben.

4.5 Bei nicht vollständiger Zahlung am Fälligkeitstag sind von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozent (10 %) pro Jahr auf den Rechnungsbetrag zu zahlen, und zwar ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Der bloße Ablauf der Fälligkeitsfrist gilt als Inverzugsetzung gemäß Artikel 1139 des Früheren Zivilgesetzbuches. Außerdem wird bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von zehn Prozent (10 %) der Hauptsumme der Rechnung (inkl. MwSt.) aufgeschlagen, mit einem Minimum von fünfzig (50) Euro.

4.6 G.S.S. behält sich das Recht vor, vom Käufer eine vollständige oder teilweise Anzahlung oder eine andere Sicherheit zu verlangen, wenn G.S.S. in gutem Glauben davon ausgeht, dass die Finanzlage des Käufers die Anwendung der oben genannten Zahlungsmodalitäten nicht zulässt. Falls eine Rechnung am Fälligkeitstag unbezahlt bleibt, hat G.S.S. das Recht, alle anderen Rechnungen sofort vom Käufer begleichen zu lassen, unabhängig vom Fälligkeitstag dieser anderen Rechnungen.

5 Steuern und sonstige Kosten

5.1 Die Preise der Waren verstehen sich ausschließlich aller Mehrwertsteuern sowie anderer Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Kauf, der Lieferung oder der Verwendung der Waren erhoben werden und die vollständig zu Lasten des Käufers gehen.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 In Abweichung von Artikel 1583 des Früheren Zivilgesetzbuches behält sich G.S.S. das Eigentum an den Waren vor, die das Unternehmen dem Käufer verkauft, bis der Preis der betreffenden Waren in Bezug auf Hauptsumme, Zinsen und Kosten vollständig bezahlt ist.

6.2 Der Gefahrübergang bleibt von den Bestimmungen in Artikel 6.1 unberührt. Ab der Bestellung der Waren trägt der Käufer alle Risiken, einschließlich der Fälle von höherer Gewalt und Zerstörung. Die Lagerung der Waren bis zur Lieferung oder Abholung erfolgt auf Risiko des Käufers.

7 Konformität

7.1 Jede Lieferung von Waren wird sofort nach Empfang durch den Käufer überprüft. Beschwerden über sichtbare Mängel müssen unter Androhung des Verfalls innerhalb von 8 Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei G.S.S. gemeldet werden.

7.2 Beschwerden über sichtbare Mängel sind nur dann gültig und werden nur unter der Bedingung untersucht, dass die verkauften Waren vom Käufer noch nicht in Gebrauch genommen wurden. Derartige Beschwerden führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Käufers. Eine Beschwerde ist nach Gebrauch oder Verarbeitung der Waren durch den Käufer nicht mehr möglich.

7.3 Der Käufer akzeptiert und bestätigt, dass G.S.S. auch gegenüber dem Käufer die Ausnahmen, Haftungsausschlüsse und Garantiebeschränkungen geltend machen kann, die der Hersteller gegenüber G.S.S. geltend machen kann.

7.4 Außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von G.S.S. nach Annahme der Ware auf etwaige versteckte Mängel.

7.5 Die Haftung von G.S.S. für versteckte Mängel an den von G.S.S. gelieferten Waren beschränkt sich auf Mängel, die nach der Lieferung der Waren auftreten. Etwaige versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Feststellung des Mangels unter Androhung des Verfalls des Regresses zu melden. Jede Beschwerde muss schriftlich formuliert und dokumentiert werden. Waren, die nicht ordnungsgemäß gelagert wurden, können keine versteckten Mängel aufweisen.  Derartige Beschwerden führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Käufers.

7.6 Im Falle eines sichtbaren oder versteckten Mangels, für den G.S.S. haftbar ist, sorgt G.S.S. wahlweise für: (i) Ersatz der mangelhaften Waren oder (ii) Reparatur der mangelhaften Waren oder (iii) Preisnachlass (bei vollständiger Erstattung müssen die mangelhaften Waren zurückgegeben werden).

8 Produktgarantie und Warenrücknahme

8.1 Die Garantie für die von G.S.S. gelieferten Waren ist auf die Garantie beschränkt, zu der G.S.S. vertraglich oder zwingend durch das Gesetz gegenüber dem Käufer verpflichtet ist. Die Garantie deckt nur eine Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung besteht, und sofern die Ware korrekt gemäß dem technischen Datenblatt gebraucht wurde. Waren, die nicht ordnungsgemäß gelagert oder gebraucht wurden, können nicht zu einem Garantieanspruch führen.

8.2 Die Waren von G.S.S. werden keinesfalls automatisch zurückgenommen. Ausnahmen von dieser Regel sind Waren, die einen Mangel aufweisen, für den die Firma G.S.S. haftet, und dies nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung.

8.3 G.S.S. akzeptiert keine Beschwerden betreffend thermische und mechanische Nachbehandlungen.

9 Vertragsauflösung

9.1 G.S.S. hat das Recht, den Vertrag mit dem Käufer in den folgenden Fällen jederzeit mit sofortiger Wirkung, ohne gerichtliche Genehmigung, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Zahlung irgendeiner Entschädigung aufzulösen:

Der Käufer meldet den eigenen Konkurs an, wird für zahlungsunfähig erklärt oder beantragt Zahlungsaufschub; oder

Es ergeht ein Beschluss zur Liquidation des Käufers oder zur Beendigung der Geschäftstätigkeiten des Käufers oder zum Verkauf der Geschäftstätigkeiten des Käufers, und/oder diese Vorgänge werden durchgeführt, oder die Art der Geschäftstätigkeit des Käufers ändert sich wesentlich; oder

Der Käufer erfüllt wesentliche Vertragsbedingungen oder Verpflichtungen gegenüber G.S.S. ganz oder teilweise nicht; oder

Der Käufer versäumt es, einen Rechnungsbetrag ganz oder teilweise innerhalb der festgelegten Frist zu bezahlen; oder

Das Vermögen des Käufers wird ganz oder teilweise gepfändet; oder

G.S.S. hat berechtigte Gründe, daran zu zweifeln, dass der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber G.S.S. erfüllen wird; oder

9.2 Im Falle der Auflösung behält sich G.S.S. das Recht vor, eine Entschädigung der für G.S.S. entstandenen Kosten und Schäden zu fordern. Alle Forderungen von G.S.S. gegenüber dem Käufer sind sofort fällig.

10 Höhere Gewalt

10.1 Wenn G.S.S. seine Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht erfüllen kann, ist das Unternehmen gegenüber dem Käufer nicht haftbar. Im Falle höherer Gewalt ist G.S.S. nicht zu einer Geldstrafe oder Entschädigung verpflichtet.

10.2 Unter höherer Gewalt ist zu verstehen: Jede äußere Ursache sowie jeder Umstand, der vernünftigerweise nicht unter das Risiko von G.S.S. fällt, wie z. B.: Verzögerung oder Nichterfüllung durch unsere Zulieferer für u. a. ausländische Waren und Primärrohstoffe, Störungen des Internets, Hacking der Website, Elektrizitätsstörungen, Störungen des E-Mail-Verkehrs und Störungen oder Änderungen an von Dritten gelieferter Technologie, Transportschwierigkeiten, Aussperrungen, allgemeine Mobilmachung, Krieg oder Revolution, schlechte Witterungsbedingungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Hindernisse bei der Beschaffung von Brennstoffen, die für die normale Produktion benötigt werden, Versäumnisse von Lieferanten und/oder Herstellern von uns sowie von Hilfspersonen, Erkrankung von Personal, Pandemien, Mängel bei Hilfs- oder Transportmitteln und alle Umstände, die unabhängig vom Willen sind, gelten ausdrücklich als höhere Gewalt.

11 Schutz personenbezogener Daten und Informationsaustausch

11.1 G.S.S. verarbeitet die vom Käufer übermittelten personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie, die auf unserer Website zu finden ist.

12 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

12.1 G.S.S. behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Annahme einer Bestellung durch G.S.S. gelten, sind auf das Rechtsverhältnis anwendbar, das sich aus dieser Bestellung ergibt, unter der Bedingung, dass G.S.S. den Käufer schriftlich über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert hat.

13 Haftung

13.1 Vorbehaltlich etwaiger gegenteiliger Bestimmungen, die vorstehend aufgenommen wurden, haftet G.S.S., soweit das Unternehmen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen auf die Mitwirkung, die Dienstleistungen und Lieferungen Dritter angewiesen ist, nicht für etwaige Schäden infolge von Fehlern dieser Dritten, einschließlich deren schwerwiegender oder vorsätzlicher Fehler.

13.2 Vorbehaltlich etwaiger gegenteiliger Bestimmungen, die vorstehend aufgenommen wurden, übersteigt die Haftung von G.S.S. gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sowohl bei Vertragsbruch, unerlaubter Handlung, Schadensersatz oder aus einem anderen Grund) pro Schadensfall nicht den Betrag, der dem Gesamtpreis entspricht, den der Käufer für die Waren, die zu dem Schaden geführt haben, an G.S.S. gezahlt hat.

13.3 Vorbehaltlich etwaiger gegenteiliger Bestimmungen, die vorstehend aufgenommen wurden, haftet G.S.S. in keinem Fall für irgendwelche indirekte, besondere, Folge- oder Nebenschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus dem Verlust der Nutzung von Einrichtungen oder Geräten, Einkommensverlusten, Datenverlusten, entgangenem Gewinn oder Verlust von Goodwill), unabhängig davon, ob G.S.S. (a) über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wurde oder (b) fahrlässig gehandelt hat (ausgenommen Betrug seitens G.S.S.).

13.4 Die Haftung von G.S.S. wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt im Falle einer Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

13.5 G.S.S. ist niemals haftbar, wenn das Unternehmen seine Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann. Solange die höhere Gewalt andauert, sind alle etwaigen Verpflichtungen von G.S.S. ausgesetzt.

14 Geistiges Eigentum

14.1 Der Käufer bestätigt und akzeptiert, dass alle Inhalte (Texte, Illustrationen, Fotos, Abbildungen, Dateien, Entwürfe, Regelungen und andere Dinge) auf der Website von G.S.S. durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind. Alle Urheberrechte, eingetragenen Warenzeichen und geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf Informationen oder Inhalte auf der Website sind zu jeder Zeit Eigentum von G.S.S. oder unserer Lizenzgeber. Der Käufer darf diese Informationen nur verwenden, wenn G.S.S. oder ihre Lizenzgeber dies ausdrücklich schriftlich genehmigt haben.

15 Salvatorische Klausel

15.1 Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil davon) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durchsetzbar sein oder gegen eine zwingende Rechtsvorschrift verstoßen, so berührt dies weder die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Teils der betreffenden Bestimmung, der nicht undurchsetzbar ist und nicht einer zwingenden Rechtsvorschrift zuwiderläuft. In einem solchen Fall werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um die nicht durchsetzbaren oder kollidierenden Bestimmungen durch eine durchsetzbare und rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Ziel und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

16 Gerichtsstandsklausel und anwendbares Recht

16.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jeder Vertrag zwischen G.S.S. und dem Käufer unterliegen belgischem Recht.

16.2 Ausschließlich die Gerichte von Limburg, Abteilung Hasselt, sind für alle Streitigkeiten, Anfechtungen und Ansprüche zuständig.